Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sprachenservice Renata Galić GmbH (im Folgenden „SRG“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen SRG und dem Kunden (sowohl juristische als auch natürliche Personen), soweit nicht anderslautende Bedingungen ausdrücklich und schriftlich von SRG bestätigt werden. Die AGB werden vom Kunden bei Auftragserteilung akzeptiert und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, somit auch für künftige Geschäfte.
2.
Auftragserteilung
2.1
Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen werden bestmöglichst und termingerecht angefertigt bzw. erledigt. Bei Übersetzungen werden Fachausdrücke, sofern keine besonderen Anweisungen erteilt oder Unterlagen mitgesendet werden, in die allgemein übliche Version übersetzt. Wünscht der Kunde die Anwendung einer unüblichen Terminologie, insbesondere einer firmeneigenen Terminologie, so hat er dies bei Auftragserteilung anzugeben.
2.2
SRG ist auf die Mitwirkungspflicht des Kunden angewiesen. Der Kunde hat bei Übersetzungsaufträgen ein leserliches Manuskript (Ausgangstext) beizubringen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig SRG zur Verfügung zu stellen (Abbildungen, Bedeutung von Abkürzungen, Glossare des Kunden, Tabellen, Zeichnungen etc.). Der Kunde verpflichtet sich, jede durch SRG gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung einsetzt. Für Folgefehler, wie etwa fehlerhafter Druck, haftet SRG nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.
2.3
Möchte der Kunde den Ausgangstext nach erfolgter Übersetzung veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder die Übersetzung in einem bestimmten Stil formuliert haben, hat er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes eindeutige Informationen, Glossare, Stil- und Textvorgaben zur Verfügung zu stellen. Verschweigt er bei Auftragserteilung die vorgenannten Verwendungszwecke und wird der übersetzte Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, kann der Kunde keinen Schadenersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde SRG einen Korrekturabzug zur Genehmigung zu überlassen.
2.4
Mängel, die sich aus der Nichteinhaltung obiger Punkte ergeben, gehen nicht zu Lasten SRG, es sei denn der Mangel beruht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SRG.
2.5
Für erteilte Übersetzungsaufträge besteht gemäß § 312g (2) BGB kein Widerrufsrecht, außer der Übersetzer hat mit der Durchführung der Leistung noch nicht begonnen. Für den Fall, dass der Übersetzer mit der Anfertigung der Übersetzung begonnen hat, werden die bis dahin angefallenen Normzeilen in Rechnung gestellt.
Bei erteilten Dolmetschaufträgen kann der Kunde bis zu zwei Tage vor dem vereinbarten Dolmetschtermin den Termin verschieben oder absagen. Absagen, die danach erfolgen, werden mit einer Ausfallpauschale von 200,00 € brutto berechnet.
3.
Auftragsausführung
Zur Ausführung aller Geschäfte kann SRG, sofern sie es für zweckmäßig und sinnvoll befindet, Dritte heranziehen. Kontakte zwischen dem Kunden und den durch SRG beauftragten Dritten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch SRG.
4.
Lieferung
4.1
Übersetzungen werden im Allgemeinen durch SRG in einfacher Ausfertigung maschinenschriftlich entweder auf handelsüblichen Datenträgern oder auf Papier erbracht.
4.2
Der vereinbarte Liefertermin zur Abgabe der Übersetzung setzt eine rechtzeitige Übermittlung des Ausgangstextes durch den Kunden an SRG voraus. Bei einer evtl. Verzögerung der Übermittlung des Ausgangstextes durch den Kunden muss der ursprünglich vereinbarte Liefertermin ggfs. durch SRG verschoben werden.
4.3
Für den Fall, dass während der Fertigstellung der Übersetzung der Kunde Änderungen des Ausgangstextes wünscht, muss der ursprünglich vereinbarte Liefertermin ggfs. durch SRG verschoben werden.
4.4
Im Falle von höherer Gewalt (z. B. Ausfall der Stromversorgung, Streik oder sonstigen Betriebsstörungen, plötzliche Erkrankung des Übersetzers/Dolmetschers, Verkehrsstörungen etc.) haftet SRG nicht für verzögerte Lieferungen, denn während dieser Zeit ist der Ablauf jeglicher Lieferfrist gehemmt. SRG hat das Vorliegen dieser Ereignisse dem Kunden unverzüglich zu melden. Zur höheren Gewalt in diesem Sinne zählt auch der Ausfall des externen oder internen Kommunikationsnetzes. Der vereinbarte Liefertermin verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend. Da der Ausfall von E-Mails aus technischen Gründen oder betrieblichen Gründen sowohl auf Seiten des Versenders als auch auf Seiten des Empfängers gestört sein kann, übernimmt SRG keine Gewähr für die rechtzeitige fristwahrende Übermittlung von eiligen Übersetzungen per E-Mail. In diesem Fall muss vom Kunden zur Fristwahrung explizit eine schriftliche Versandbestätigung angefordert werden, um SRG die Übermittlung der Übersetzung notfalls per Fax zu ermöglichen.
4.5
Die durch SRG erstellten Übersetzungen bleiben bei SRG, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, 6 Monate nach Fertigstellung und Weiterleitung an den Kunden gespeichert. Der Kunde stellt sicher, dass die Speicherung nicht gegen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verstößt.
5.
Vergütung
5.1
Abrechnungsgrundlage für Übersetzungen ist generell die Normzeile von 50 bis 55 Anschlägen. Maßgebend sind dabei die getätigten Anschläge der Übersetzung, somit der Zieltext. Wird in Ausnahmefällen ein Preis pro Wort vereinbart, ist die in Microsoft Word / Excel / PowerPoint angegebene Wortzahl der Übersetzung maßgebend. Werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Vom Kunden gewünschte oder von ihm veranlasste Änderungen eines schon übersetzten Textes, werden, soweit kein Übersetzungsfehler von SRG vorliegt, zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mindestauftragspauschale pro Übersetzungsauftrag beträgt je nach Sprachrichtung zwischen 50,00 € und 100,00 €. Bei Eilaufträgen wird ein Zuschlag von mindestens 10 % in Rechnung gestellt. Notwendige Nebenkosten wie z. B. Telefon-, Fax-, E-Mail-, Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.2
Beglaubigte Übersetzungen werden durch einen vom Gericht ermächtigten Übersetzer angefertigt. Für derartige Übersetzungen werden Beglaubigungsgebühren fällig.
5.3
Dolmetscherleistungen werden mit Stundensätzen pro angefangene Einsatzstunde berechnet. An- und Abreisezeiten sowie Wartezeiten werden mit dem für Dolmetscherleistungen geltenden Stundensatz abgerechnet. Spesen und notwendige Auslagen (z. B. Parkticket) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.4
Alle Angebote und Preise sind freibleibend und können bei Bedarf den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden.
5.5
Korrekturarbeiten/-lesungen und Lektorate werden entweder auf Stundenbasis oder nach vereinbarter Aufwandspauschale abgerechnet. Dies gilt auch für eine nachträgliche Einarbeitung von Änderungen in eine bereits fertiggestellte Übersetzung aufgrund von Änderungen des Ausgangsdokuments durch den Kunden.
5.6
Wurde nach Einsicht des Ausgangstextes ein Kostenvoranschlag/Angebot abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich abgegeben wurde. Derartige Kostenvoranschläge/Angebote sind für beide Vertragspartner verbindlich. Kostenvoranschläge/Angebote, die ohne Einsicht in den Ausgangstext abgegeben werden, gelten ohne Gewährleistung. Um einen verbindlichen Kostenvoranschlag/verbindliches Angebot abgeben zu können, ist der endgültige Ausgangstext des Kunden erforderlich.
5.7
Alle Preise unter Punkt 5 gelten in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.8
Die Zahlung der Übersetzung hat in der Regel bei Privatpersonen bei Abholung der Übersetzung in bar zu erfolgen. SRG ist in diesen Fällen berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Akontozahlung zu verlangen, die in der Regel 50 % des Auftragswertes beträgt. Ist eine Abholung der Übersetzung vereinbart und wird die Übersetzung vom Kunden nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt ab dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Kunden ein. Die Rechnungen von SRG sind in voller Höhe ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem SRG-Geschäftskonto. Bei Zahlungsverzug wird der Kunde gemahnt und eine Mahngebühr von 5,00 € pro Rechnung angesetzt. Zahlt der Kunde auch nach erfolgter Mahnung nicht, kann SRG ab der letzten Mahnungsfrist Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz berechnen.
5.9
Bei einem Auftragswert über 1.000,00 € ist SRG berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
6.
Mängelbeseitigung/Nachbesserungsrecht
6.1
SRG behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
6.2
Der Anspruch des Kunden auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln muss binnen vier Wochen nach Weiterleitung der Übersetzung an den Kunden bzw. der Erbringung der Leistung durch den Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
6.3
Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln verfügt SRG über ein Nachbesserungsrecht. Dabei kann sie die Übersetzung oder die Leistung nachbessern oder komplett neu erstellen. Der Kunde hat SRG eine angemessene Nachbesserungsfrist zu gewähren. Verweigert der Kunde diese, so ist SRG von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel binnen der angemessenen Frist durch SRG behoben, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Preisminderung.
6.4
Sollte SRG die angemessene Nachbesserungsfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der Vergütung verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
6.5
Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
6.6.
Für Übersetzungen von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.7
Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
6.8
Für Abkürzungen, die vom Kunden bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.9
Für die korrekte Wiedergabe von Namen und Anschriften in Ausgangsdokumenten, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt SRG keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Kunden empfohlen, die Schreibweise der Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in z. B. Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
6.10
Der Übersetzer übersetzt grundsätzlich den Inhalt des Ausgangstextes. Sollte der Ausgangstext z. B. Fehler in der Namensschreibweise, der Anschrift etc. beinhalten, kann der Übersetzer nach Vorlage des entsprechenden Nachweises (z. B. Personalausweis) über die korrekte Namensschreibweise eine Anmerkung tätigen.
6.11
Die Zahlenangabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen. Derartige Umrechnungen werden als Anmerkungen des Übersetzers vermerkt.
7.
Haftung
7.1
SRG haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten infolge der elektronischen Übertragung, ebenso nicht bei Verlust der Übersetzungen auf dem Postweg.
7.2
SRG haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Spammail oder vergleichbare Dateien verursachte Schäden.
7.3
SRG übernimmt keine rechtliche Prüfung des Ausgangstextes. Eine Haftung für rechtliche Fehler der Übersetzung, die auf Fehlern im Ausgangsdokument beruhen, besteht nicht.
7.4
SRG haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser, Überspannung, Naturgewalten, Einbruch oder Diebstahl.
7.5
In Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung pro Einzelfall auf 1.000,00 € beschränkt.
8.
Schadenersatz
8.1
Alle Schadenersatzansprüche gegen SRG sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Netto-Rechnungsbetrages begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
8.2
Hat SRG eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.
9.
Berufsgeheimnis
Sämtliche Mitarbeiter von SRG verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden.
10.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SRG. SRG behält sich ihr Urheberrecht vor. Sollten aufgrund von Urheberrechtsverletzungen durch das Ausgangsdokument Ansprüche Dritter gegen SRG entstehen, ist der Kunde verpflichtet, SRG gegenüber diesen Dritten freizustellen.
11.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand sind für beide Vertragsparteien, soweit gesetzlich vereinbar, Bergisch Gladbach in Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.
Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Sprachenservice Renata Galić GmbH, im Juli 2024